Die optimale Ergänzung für Ihre Gesundheit
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt oft drauf. Hohe Eigenanteile von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Vor allem bei Zahnersatz, Brillen oder bei einer privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Vor diesen hohen Kosten können Sie sich mit den AmbulantPLUS Angeboten optimal schützen.
Ihre Vorteile:
Ihre Leistungen im Überblick
Behandlung durch Heilpraktiker Sie erhalten 80 % der Kosten für naturheilkundliche Leistungen Ihres Heilpraktikers oder Arztes erstattet. Ab dem 3. Versicherungsjahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro jährlich (im 1. Versicherungsjahr bis 100 Euro, im 2. Versicherungsjahr bis 200 Euro). |
Brillen, Kontaktlinsen Sie erhalten bis zu 200 Euro alle 24 Monate für Ihre Brillen und Kontaktlinsen, bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich. |
Medikamente und Heilmittel (Massagen, Bäder, Fango etc.) 100 % Übernahme Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel. |
Krankenhaus-, Kur- und Rehamaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen Übernahme Ihres Eigenanteils von 10 Euro für längstens 28 Tage für stationäre Aufenthalte z. B. im Krankenhaus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die vollen Kosten nur für das nächstgelegene Krankenhaus. Dieser Tarif erstattet die Mehrkosten für das Mehrbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl zu 100 %. |
Auslandsreise-Krankenversicherung Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem Rücktransport werden zu 100 % übernommen. |
Schutzimpfungen vor Auslandsreisen Bis zu 100 Euro jährlich werden erstattet. |
¹ inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Wichtige Hinweise:
Beim AmbulantPLUS (Tarife EST und EZE) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge für Zahnersatzleistungen an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZE gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ: max. 120 Euro; im 1.-2. VJ: insgesamt max. 240 Euro; im 1.-3. VJ: insgesamt max. 360 Euro; im 1.-4. VJ: insgesamt max. 480 Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfall unbegrenzt.
Beim AmbulantPLUS T (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge für Zahnersatzleistungen an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ: max. 420 Euro; im 1.-2. VJ: insgesamt max. 840 Euro; im 1.-3. VJ: insgesamt max. 1.260 Euro; im 1.-4. VJ: insgesamt max. 1.680 Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfall unbegrenzt.
Ersparen Sie sich hohe Kosten. So geht Ihre Rechnung auf.
Ihr Versicherer ist die:
HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 4119-0, E-Mail: info@hansemerkur.de, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 1875